Stand: Juni 2025
Diese AGBs gelten für alle Verträge zwischen Julia Hudler (nachfolgend „Auftragnehmerin“) und ihren Auftraggeber*innen (nachfolgend „Kundinnen“). Individuelle Abweichungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.*
1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss
1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Angebote, Aufträge und Leistungen der Auftragnehmerin im Bereich Event Strategy, Event Design, Event Production, Brand Strategy, Brand Design und Brand Communication.
1.2 Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche (E-Mail oder Brief) Bestätigung des Angebots der Auftragnehmerin oder durch Unterzeichnung des Vertragsdokuments zustande.
1.3 Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und Sonderregelungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Mündliche Abmachungen sind nur verbindlich, wenn sie in schriftlicher Form bestätigt werden.
2. Leistungsbeschreibung
2.1 Die Auftragnehmerin erbringt die vereinbarten Leistungen präzise entsprechend dem im Angebot definierten Leistungsumfang.
2.2 Im Rahmen eines Projekts erfolgt die Zusammenarbeit üblicherweise in folgender Abfolge:
Erstgespräch
Erstellung & Versand des schriftlichen Angebots
Angebot / Vertrag – Freigabe durch Kund*innen
Präsentation (Strategie, Konzept oder kreative Ideen)
Feedback- und Korrekturschleifen
Anpassungen / Überarbeitung
Vereinbarung der Anzahlung
Umsetzung der finalen Leistung
Projektabschluss / Debriefing
Schlussrechnung und Restzahlung
Möglicher Folgeauftrag
2.3 Die Auftragnehmerin behält sich vor, Leistungen durch qualifizierte Subunternehmerinnen (z. B. Designerinnen, Technikerinnen, Grafikerinnen) erbringen zu lassen, ohne dass hierfür gesonderte Zustimmung der Kund*innen erforderlich ist.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Alle in Angeboten genannten Preise verstehen sich – sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen – netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 20 %).
3.2 Die Vergütung wird individuell vereinbart und im Angebot bzw. Vertrag festgehalten (Pauschalhonorar oder Stunden-/Tageshonorar).
3.3 Leistungen gelten erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung als erbracht. Bis dahin behält sich die Auftragnehmerin das Zurückbehaltungsrecht an sämtlichen Arbeitsergebnissen vor.
3.4 Zahlungsfrist: 10 Kalendertage ab Rechnungsdatum, sofern nicht anders vereinbart. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (gem. § 456 UGB: 9,2 % p. a. bei Geschäften mit Unternehmer*innen).
3.5 Kommt eine/r Kund*in in Verzug, stellt die Auftragnehmerin ihre Leistung ein, bis alle offenen Beträge beglichen sind. Weitergehende Ansprüche (z. B. Schadensersatz) bleiben vorbehalten.
4. Leistungen von Kund*innen / Mitwirkungspflichten
4.1 Kund*innen stellen alle erforderlichen Informationen, Unterlagen, Materialien, Markenelemente, Bildrechte, Termine und Zugänge (z. B. zu Hosting, Social-Media-Accounts, Veranstaltungsorten) rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung.
4.2 Erhalten die Auftragnehmerin notwendige Daten, Freigaben oder Feedbacks nicht fristgerecht, verschieben sich Fristen entsprechend. Zusätzlicher Aufwand wird gesondert berechnet.
4.3 Für die inhaltliche Richtigkeit und Urheberrechte der von Kundinnen übermittelten Materialien (Texte, Bilder, Grafiken, Logos etc.) haften die Kundinnen. Kund*innen stellen die Auftragnehmerin im Innenverhältnis von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen Rechtsverletzungen geltend gemacht werden.
5. Nutzungsrechte und Urheberrecht
5.1 Sämtliche von der Auftragnehmerin erstellten Leistungen (Texte, Konzepte, Designs, Grafiken, Fotos, Videos, Präsentationen, Projektdokumentationen etc.) sind urheberrechtlich geschützt.
5.2 Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung werden den Kund*innen die ausdrücklich schriftlich definierten Nutzungsrechte (Art, Umfang, Nutzungsdauer, Territorium, Medien) übertragen. Die Übertragung erfolgt nur für den im Angebot/Vertrag festgelegten Zweck und Zeitraum.
5.3 Entwürfe, Skizzen, Rohversionen oder unveröffentlichte Konzepte verbleiben uneingeschränkt im Eigentum der Auftragnehmerin und dürfen nicht weitergegeben, verändert oder verwertet werden.
5.4 Wird gegen diese Regelungen verstoßen (z. B. unberechtigte Weitergabe oder kommerzielle Nutzung vor vollständiger Zahlung), können die Auftragnehmerin eine **Vertragsstrafe von mindestens € 5.000 **pro Verletzung geltend machen. Weitere Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.
6. Änderungswünsche und Zusatzleistungen
6.1 Jede Änderungsanfrage, die den vereinbarten Leistungsumfang übersteigt (z. B. zusätzliche Korrekturschleifen, spontanes Onsite-Changen bei Veranstaltungen, erweitertes Konzept), gilt als Zusatzleistung und wird nach Aufwand zusätzlich verrechnet.
6.2 Die Auftragnehmerin informiert Kund*innen über entstehende Mehrkosten und holt deren Zustimmung ein, bevor zusätzliche Leistungen umgesetzt werden.
7. Projektabbruch, Stornierung und Kündigung
7.1 Kündigt oder storniert eine/r Kund*in das Projekt nach Projektbeginn (z. B. nach Angebotserteilung), werden bereits erbrachte Teilleistungen und angefallene Aufwände bis zum Zeitpunkt der Kündigung anteilig in Rechnung gestellt. Grundlage ist die tatsächliche Arbeitszeit zu den vereinbarten Stundensätzen.
7.2 Bei Stornierung innerhalb von 14 Kalendertagen nach Vertragsunterzeichnung werden pauschal 20 % des Gesamtbetrags als Aufwandsentschädigung einbehalten. Bei späterer Stornierung wird anteilig zurer Arbeitszeit abgerechnet, mindestens jedoch 50 % des vertraglich vereinbarten Honorars.
7.3 Ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag besteht nur, wenn eine der Vertragsparteien – aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit der Auftragnehmerin) – schriftlich kündigt. In diesem Fall wird die bereits erbrachte Leistung bis zum Kündigungszeitpunkt vergütet.
8. Haftung und Haftungsbeschränkung
8.1 Die Auftragnehmerin haftet für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
8.2 Bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt die Haftungsbeschränkung unberührt.
8.3 Im Übrigen ist die Haftung der Auftragnehmerin auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.4 Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für technische Fehler oder Ausfälle von Drittanbietersoftware, Hosting-Providern, Social-Media-Plattformen, Buchungssystemen oder ähnlichen Tools, die sie im Rahmen ihrer Leistungen einsetzt.
8.5 Kund*innen sind verpflichtet, eigene, ausreichende Versicherungspolicen (z. B. Haftpflichtversicherung für Veranstaltungen) abzuschließen. Die Auftragnehmerin empfiehlt den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung.
9. Höhere Gewalt (Force Majeure)
9.1 Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, Kriegsereignisse, Streiks, Aufruhr, behördliche Maßnahmen) berechtigen beide Vertragsparteien, die Erbringung bzw. Abnahme der Leistung für die Dauer der Behinderung auszusetzen.
9.2 Sollte die Behinderung länger als 30 Kalendertage andauern, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten. Bereits erbrachte Leistungen werden bis zum Zeitpunkt des Eintritts des Ereignisses in Rechnung gestellt.
10. Vertraulichkeit
10.1 Alle Informationen, Unterlagen und Daten, die im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit übermittelt werden und als vertraulich gekennzeichnet sind oder aufgrund ihres Inhalts als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, sind von beiden Parteien strikt vertraulich zu behandeln.
10.2 Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung zulässig, sofern nicht eine gesetzliche Verpflichtung zur Herausgabe besteht.
11. Datenschutz
11.1 Personenbezogene Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003) verarbeitet. Detaillierte Informationen findest du in der gesonderten Datenschutzerklärung auf unserer Website.
11.2 Bei Nutzung unseres Kontaktformulars werden die angegebenen Daten (z. B. Name, E-Mail, Nachricht) für die Dauer von maximal sechs Monaten zwecks Bearbeitung der Anfrage gespeichert und nicht ohne Einwilligung weitergegeben.
11.3 Für eingebettete Instagram Reels gelten die Datenschutzbestimmungen von Meta Platforms Ireland Limited. Mehr Informationen dazu findest du in der Instagram-Datenschutzerklärung.
12. Referenznennung & Eigenwerbung
12.1 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, abgeschlossene Projekte (inklusive Kund*innennamen, Logos und visueller Arbeiten) für Marketingzwecke zu präsentieren (Website, Social Media, Präsentationen).
12.2 Wünscht eine/r Kund*in die Anonymisierung, ist dies vor Projektbeginn schriftlich zu vereinbaren.
13. Gerichtsstand und anwendbares Recht
13.1 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
13.2 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Wien (Gerichtsbezirk Innere Stadt), sofern die/der Kundin Unternehmerin ist. Für Verbraucher*innen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahekommt.
14.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
14.3 Änderungen dieser AGB werden von der Auftragnehmerin schriftlich (z. B. per E-Mail) angekündigt und gelten als akzeptiert, sofern sie nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang schriftlich widersprochen werden.